Mittwoch, 28. Januar 2009
#276 Bürostuhlinspektion

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Ich verlange mehr informationen! über porta weiß ich bescheid, aber der Inspoktor interessierrt mich schon...

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Mich auch.
Leider blieb das ganze ungeklärt. Er kam, inspizierte und ging dann auch wieder.
Ich war ehrlich gesagt ziemlich perplex.

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bestimmt ein geistig verwirrter oder jemand mit einem komischen Hobby

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Als Ergonomiebeauftragter meiner Abteilung (ich hab nen vortrach drüber gehalten xD) kann ich sagen, dass die Bürostühle regelmäßig auf Funktionsfähigkeit geprüft werden sollten. Denn wenn eine der Kipp- und/oder Drehfunktionen nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert, ist eine Arbeitsweise nach ergonomischen Maßstäben nicht mehr gegeben.

UND: der Arbeitgeber ist nach §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dazu verpflichtet regelmäßig zu untersuchen, ob die Arbeitschutzbedingungen am Bildschirmarbeitsplatz laut BildschirmarbeitsVerordnung (BildscharbV) eingehalten werden.

Du kannst also froh sein, dass jemand deinen Stuhl überprüft, denn du hättest es wahrscheinlich nie getan.

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sag ich ja...

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